Sportstättenförderprogramm in NRW 2026

<p>Im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 des Landes NRW sind 600 Millionen Euro für ein neues Programm zur Sportstättenförderung verankert wurden, die noch verabschiedet werden müssen.</p>

 

<p>Diese gliedern sich wie folgt auf: </p>

<p>200 Millionen Euro für Investitionen für <strong>Sportinfrastruktur von Vereinen</strong></p>

<p>200 Millionen Euro für Investitionen für kommunale Sportinfrastruktur</p>

<p>200 Millionen Euro für Investitionen in kommunale Schwimmbadinfrastruktur</p>

 

<p>Die Förderrichtlinien für die Sportinfrastruktur von Vereinen (Pos. 1) werden Anfang des Jahres in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund und der Staatskanzlei festgelegt.</p>

 

<p>Sobald hierzu Klarheit besteht, informieren wir darüber.</p>

 

 

<p>Bereits seit dem 10.11.2025 ist das Portal zum Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS) aus „Sportmilliarde“ geöffnet.</p>

<p>Sportvereine, die kommunale Einrichtungen nutzen, können hier nur über ihre Kommune Fördermittel beantragen. Das Mindestfördervolumen beträgt 250 TSD und  die Antragsfrist ist bis 15.01.2026.</p>